Allgemeine Geschäftsbedingungen von PAV EASYJOB BERLIN ANNA LEWITZKI
für Vermittlungsverträge (Vermittlungs-/Makler-/Maßnahmevertrag)
Inhaltsverzeichnis
1) Leistungsbeschreibung 2) Leistungseinschränkungen 3) Vertragsschluss, Vertragsdauer, Kündigung und Vertragssprache 4) Datenschutz und Einsichtnahme in den Vermittlungsvertrags- & Datenschutztext 5) Abrechnung und Vergütung auf der Grundlage des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins 6) Ihre Mitwirkungspflichten und Vertraulichkeit 7) Salvatorische Klausel
1) Leistungsbeschreibung
Ich bemühe mich, Sie in eine Beschäftigung zu vermitteln. Ein Erfolg ist nicht garantiert. Die Vermittlung umfasst folgende Tätigkeiten:
• Erstellung eines persönlichen Bewerberprofils auf der Grundlage ihrer individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten • Kontaktherstellung zwischen Ihnen und potentiellen Arbeitgebern • eine berufsbezogene Vermittlungsberatung
2) Leistungseinschränkungen
Die PAV Anna Lewitzki EASYJOB BERLIN vermittelt nur innerhalb Deutschlands. Ich habe keinen Einfluss auf den Arbeitsort, die Arbeitszeit, die Beschäftigungsdauer und den Verdienst. Diese sind Gegenstand der Vertragsverhandlungen zwischen Ihnen und den potentiellen Arbeitgebern, auf die ich keinen Einfluss habe.
3) Vertragsschluss, Vertragsdauer, Kündigung und Vertragssprache
Durch das Zusenden Ihrer persönlichen Daten (Bewerbungsunterlagen) kommt noch kein Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und mir zustande.
Nach Eingang Ihrer Bewerbung, stelle ich Ihnen einen Vermittlungsvertrag zu. Dieses stellt ein Angebot auf Abschluss des Vermittlungsvertrages dar. Diesen Vertrag müssen Sie uns FB 8 Stand: 31.05.2019
unterschrieben zurücksenden. Erst mit Erhalt des unterschriebenen Vertrages kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und mir zustande.
Die Vertragssprache ist Deutsch
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung ist jederzeit und formlos möglich.
Der Vertrag, mit dem ich mich verpflichte, Sie in eine Arbeitsstelle zu vermitteln, bedarf der Schriftform (gemäß §296 SGB III).
4) Datenschutz und Einsichtnahme in den Vermittlungsvertrags- & Datenschutztext
Den Vertragstext erhalten Sie gesondert per Email oder Post in Textform.
Die enthaltene Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Vermittlungsvertrages.
5) Abrechnung und Vergütung auf Grundlage eines AVGS
Dieser Vertrag gilt nur für eine Vermittlung in befristete (ab 3 Monate) und unbefristete versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
Die von dem Vermittler durchgeführte Vermittlungstätigkeit wird mit der Bundesagentur für Arbeit oder des zuständigen Jobcenters etc. in Höhe des vorgelegten Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 SGB III oder § 16 Abs.1 SGB II i.V.m § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 SGB III abgerechnet.
Die Vergütung gilt mit Vorlage des Original-Vermittlungsgutscheins als gestundet, bis an uns, durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter etc., die Vergütung aus dem Vermittlungsgutschein ausgezahlt wird.
6) Ihre Mitwirkungspflichten und Vertraulichkeit
Im Rahmen des bestehenden Vermittlungsvertrages haben Sie die Pflicht:
• uns eine Kopie des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins unmittelbar nach Abschluss des Vermittlungsvertrages zu überlassen, • uns nach Abschluss des Arbeitsvertrages mit einem Arbeitgeber zu informieren und mir den Original-Vermittlungsgutschein innerhalb einer Frist von 5 Wochen zu überlassen, • wahrheitsgemäße und vollständige Angaben hinsichtlich Ihres beruflichen Werdegangs, Ihrer Qualifikationen und des Gesundheitszustandes zu machen. • Die Stellenangebote von mir sind vertraulich und nur für Sie bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung von mir.
7) Salvatorische Klausel
Salvatorische Klausel: „Sollte ein Teil dieses Regelwerkes unwirksam sein oder werden, bleibt der Rest wirksam bestehen.“ An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.